Lotus Pflege- & Betreuungsdienst

Gut zuhause. Mit Lotus.Köln-Nord · Dormagen · Umgebung

Ihr persönlicher Angebotsrechner

Welche Hilfe passt zu Ihrem Alltag?

Planen Sie Pflege, Betreuung und medizinische Hilfe gemeinsam – mit klar getrennten Leistungen und Kosten.

  1. 01 Unterstützung planen
  2. 02 Planung & Kosten prüfen

Interaktive Planungshilfe

Beschreiben Sie Ihre Wünsche und planen Sie passende Hilfe für Ihren Alltag.

Welche Bereiche kann ich planen?
Pflegedienst

Körperpflege, Toilettengang, Hilfe beim Essen.
Mit Besuchsplan und Kostenschätzung.

Behandlungspflege

Medikamente, Verbände und weitere medizinische Hilfen.
Verordnung und Besuchszeiten separat abstimmen.

Betreuungsdienst

Haushalt, Kochen und Alltagsbegleitung.
Als Wunschliste für ein separates Angebot.

Unverbindliche Orientierung. Die genaue Versorgung und Preise besprechen wir persönlich.

Gut zu wissen

Die Details, wenn Sie sie brauchen.

Budgets, Leistungen und Berechnungsgrundlagen – in Ruhe nachlesen.

Wie verlässlich ist meine Kostenschätzung?

Der Rechner gibt Ihnen eine erste Orientierung. Gemeinsam klären wir im persönlichen Gespräch Ihre Wünsche, Fördermöglichkeiten und das konkrete Angebot.

Berechnungsstand und Preisgrundlage

Stand: 11.07.2026 · Quelle: individuelle Vergütungsvereinbarung gemäß § 89 SGB XI, Tarif TVöD-BT-B VKA, gültig vom 01.07.2026 bis 31.03.2027. Basis-Punktwert 0,06583 €, im Rechner verwendeter Gesamtpunktwert 0,06808 €, Hausbesuchspauschalen 6,06 €/7,55 € und Planungsfaktor 4,33.

Unverbindliche Orientierung: Der Gesamtpunktwert enthält Ausbildungsumlagen. Wir bestätigen die für Ihr Angebot geltenden Preise im persönlichen Gespräch. Ergebnisse können wegen individueller Versorgung, Genehmigung, Zuschlägen, Rundung und Einsatzkombination abweichen.

Budgets & Pflegegeld

Gesetzliche Leistungen

Was steht mir zu?

Für die häusliche Pflege stehen Ihnen gesetzliche Ansprüche der Pflegeversicherung (SGB XI) zu. Die Leistungen können als Pflegesachleistungen (Pflegedienst) oder Pflegegeld (Angehörige) beansprucht werden.

Budget- & Pflegegeldübersicht (NRW 2026)

Pflegegrad Pflegesachleistung (Lotus) Volles Pflegegeld (Angehörige) Entlastungsbetrag Gemeinsamer Jahresbetrag
1 - - 131,00 € / Monat -
2 796,00 € / Monat 347,00 € / Monat 131,00 € / Monat 3.539,00 € / Jahr
3 1.497,00 € / Monat 599,00 € / Monat 131,00 € / Monat 3.539,00 € / Jahr
4 1.859,00 € / Monat 800,00 € / Monat 131,00 € / Monat 3.539,00 € / Jahr
5 2.299,00 € / Monat 990,00 € / Monat 131,00 € / Monat 3.539,00 € / Jahr

Häufige Fragen & Details (FAQ)

1. Pflegesachleistungen (Ambulanter Pflegedienst)
Diese finanzieren den Einsatz eines professionellen Pflegedienstes wie Lotus. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für vereinbarte Leistungen bis zum jeweiligen Höchstbetrag direkt (z. B. bis zu 1.497,00 € bei Pflegegrad 3).
2. Pflegegeld (Pflege durch Angehörige)
Wenn die Pflege ehrenamtlich durch Angehörige, Nachbarn oder Freunde sichergestellt wird, zahlt die Pflegekasse ein monatliches Pflegegeld zur freien Verfügung aus.
3. Kombinationspflege (anteiliges Pflegegeld)
Werden die Sachleistungen des Pflegedienstes in einem Monat nicht voll ausgeschöpft, besteht Anspruch auf anteiliges Pflegegeld. Der verbleibende Prozentsatz des Sachleistungsbudgets wird auf das volle Pflegegeld angewendet und ausgezahlt. Unser Rechner berechnet dies live für Sie.
4. Entlastungsbetrag (131,00 € monatlich)
Alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad (auch Pflegegrad 1) erhalten monatlich 131,00 € zur Erstattung zweckgerichteter Aufwendungen. Dazu gehören unter anderem hauswirtschaftliche Dienstleistungen, Alltagsbegleitung oder Betreuungsangebote.
5. Gemeinsamer Jahresbetrag (3.539,00 € jährlich)
Ab Pflegegrad 2 steht Ihnen dieser flexible Betrag pro Kalenderjahr zur Verfügung. Er kann für Verhinderungspflege (bei Krankheit/Urlaub der Pflegeperson) oder Kurzzeitpflege flexibel eingesetzt werden.
Leistungen & Preise

Leistungskatalog

Was gibt es für Leistungen?

Der hinterlegte Leistungskatalog (NRW) dient als unverbindliche Informationsquelle über mögliche Hilfeleistungen und deren rechnerische Kosten.

Was sind Leistungskomplexe (LK)?

Ambulante Pflegedienste in Nordrhein-Westfalen rechnen ihre pflegerischen Leistungen nicht nach einzelnen Handgriffen ab, sondern nutzen vom Land vordefinierte Leistungskomplexe (LK). Jedes dieser Leistungspakete (z. B. Große Grundpflege, Hilfe beim Essen oder Hauswirtschaft) bündelt zusammengehörige Aufgaben und ist mit einer festen Punktzahl hinterlegt.

Der tatsächliche Euro-Preis ergibt sich, indem man diese Punkte mit dem verhandelten Punktwert des Pflegedienstes multipliziert. Die Abrechnung erfolgt direkt über das Sachleistungsbudget der Pflegekasse. Wenn die Summe der in Anspruch genommenen LKs Ihr Budget übersteigt, wird der Differenzbetrag als privater Eigenanteil fällig.

💡 Besonderheit: Zeitliche Abrechnung über LK 31

Eine Ausnahme von der Abrechnung in festen Leistungspaketen bildet der Leistungskomplex 31 (LK 31). Dieser wird nach Zeit abgerechnet und bezieht sich nicht auf bestimmte Leistungen. Er eignet sich hervorragend für ganz individuelle Hilfen und Betreuung, die in keine andere Pauschale passen – wie z. B. einmal täglich für 20 Minuten nach dem Rechten zu sehen, zu prüfen ob alles in Ordnung ist und bei Bedarf kurz zu unterstützen. Im Angebotsrechner können Sie diese Dauer flexibel in 5-Minuten-Schritten festlegen.

Leistungskomplexe (LK) NRW

Filtern Sie nach Kategorien und informieren Sie sich über Details und Preise.

Ärztlich verordnete Behandlungspflege

Krankenpflege (SGB V)

Häusliche Krankenpflege & Behandlungspflege

Wenn Ihr Hausarzt medizinische Behandlungen verordnet (z. B. Verbände, Medikamentengabe, Injektionen), führen wir diese durch. Die Kostenübernahme wird mit Ihrer Krankenkasse anhand der Verordnung und Genehmigung geklärt; mögliche Zuzahlungen bleiben zu berücksichtigen.

Abrechnung nach Verordnung und Genehmigung

Behandlungspflege (SGB V) wird weder über den Entlastungsbetrag noch über das SGB-XI-Sachleistungsbudget dieses Rechners abgerechnet. Maßgeblich sind ärztliche Verordnung, Genehmigung, konkrete Leistungsgruppe und die für den Pflegedienst geltende Vereinbarung.

Die vier Leistungsgruppen (Abrechnungsregeln)

Leistungsgruppe 1 – Einfache Behandlungspflege (z. B. Blutzucker, Blutdruck, s.c. Injektionen)
Umfasst grundlegende medizinische Verrichtungen am Patienten:
  • Blutdruck- & Blutzuckermessung
  • Injektionen s.c. (z. B. Insulin)
  • Medikamentengabe & Augentropfen verabreichen
  • Kompressionsstrümpfe ausziehen
Leistungsgruppe 2 – Behandlungspflege mit erhöhtem Aufwand (z. B. Kompressionsstrümpfe anziehen, SPK/PEG-Pflege)
Umfasst Maßnahmen mit erhöhtem Zeitaufwand:
  • Kompressionsstrümpfe/Kompressionsstrumpfhosen anziehen
  • PEG-Sondenversorgung & SPK-Katheterpflege
  • Dekubitusversorgung & medizinische Einreibungen
Leistungsgruppe 3 – Behandlungspflege mit höherem Aufwand (z. B. Kompressionsverbände, Medikamentenstellung)
Maßnahmen, die hohe Fachkenntnis erfordern:
  • Medikamentenstellung in Wochendispensern
  • Kompressionsverbände anlegen
  • Stomaversorgung & Katheterisierung
  • Versorgung akuter Wunden nach individueller Prüfung (keine chronischen oder schwer heilenden Wunden)
Leistungsgruppe 4 – Besonders aufwendige Behandlungspflege (z. B. Infusionen i.v., Portpflege)
Maßnahmen mit erheblichem medizinischen und zeitlichen Aufwand:
  • Intravenöse Infusionen (i.v., z. B. über Port-Katheter)
  • Wechseln & Legen von Magensonden
  • Digitales Ausräumen des Enddarms

⚠️ Abrechnungshinweis

Werden bei einem Einsatz mehrere Leistungen aus verschiedenen Leistungsgruppen erbracht, wird grundsätzlich nur die höchste Leistungsgruppe einmal abgerechnet. Mehrere Leistungen aus derselben Gruppe innerhalb eines Besuchs werden ebenfalls nur einmal vergütet. Die Abrechnung erfolgt auf ärztliche Verordnung hin direkt über Ihre Krankenkasse.

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