Ihr persönlicher Angebotsrechner
Welche Hilfe passt zu Ihrem Alltag?
Planen Sie Pflege, Betreuung und medizinische Hilfe gemeinsam – mit klar getrennten Leistungen und Kosten.
- 01 Unterstützung planen
- 02 Planung & Kosten prüfen
Interaktive Planungshilfe
Beschreiben Sie Ihre Wünsche und planen Sie passende Hilfe für Ihren Alltag.
Welche Bereiche kann ich planen?
Körperpflege, Toilettengang, Hilfe beim Essen.
Mit Besuchsplan und Kostenschätzung.
Medikamente, Verbände und weitere medizinische Hilfen.
Verordnung und Besuchszeiten separat abstimmen.
Haushalt, Kochen und Alltagsbegleitung.
Als Wunschliste für ein separates Angebot.
Unverbindliche Orientierung. Die genaue Versorgung und Preise besprechen wir persönlich.
Sie kommen aus der Beratung. Planen Sie Ihre Pflegeeinsätze und übernehmen Sie die monatliche Schätzung anschließend auf Wunsch in Ihre Finanzierungsübersicht.
Ihr persönlicher Entwurf
Pflegedienst · Ihr Besuchsplan
Jede Hilfe steht bei der gewählten Tageszeit. Markierte Wochentage zeigen, wann sie eingeplant ist. Sie können Tage und Leistungen hier ändern; die Pflegekosten passen sich an.
Keine Pflegebesuche eingeplant
Falls Sie zusätzlich Pflege wünschen, können Sie bei der passenden Tageszeit eine Leistung hinzufügen.
Gut zu wissen
Die Details, wenn Sie sie brauchen.
Budgets, Leistungen und Berechnungsgrundlagen – in Ruhe nachlesen.
Wie verlässlich ist meine Kostenschätzung?
Der Rechner gibt Ihnen eine erste Orientierung. Gemeinsam klären wir im persönlichen Gespräch Ihre Wünsche, Fördermöglichkeiten und das konkrete Angebot.
Berechnungsstand und Preisgrundlage
Stand: 11.07.2026 · Quelle: individuelle Vergütungsvereinbarung gemäß § 89 SGB XI, Tarif TVöD-BT-B VKA, gültig vom 01.07.2026 bis 31.03.2027. Basis-Punktwert 0,06583 €, im Rechner verwendeter Gesamtpunktwert 0,06808 €, Hausbesuchspauschalen 6,06 €/7,55 € und Planungsfaktor 4,33.
Unverbindliche Orientierung: Der Gesamtpunktwert enthält Ausbildungsumlagen. Wir bestätigen die für Ihr Angebot geltenden Preise im persönlichen Gespräch. Ergebnisse können wegen individueller Versorgung, Genehmigung, Zuschlägen, Rundung und Einsatzkombination abweichen.
Budgets & Pflegegeld
Gesetzliche Leistungen
Was steht mir zu?
Für die häusliche Pflege stehen Ihnen gesetzliche Ansprüche der Pflegeversicherung (SGB XI) zu. Die Leistungen können als Pflegesachleistungen (Pflegedienst) oder Pflegegeld (Angehörige) beansprucht werden.
Budget- & Pflegegeldübersicht (NRW 2026)
| Pflegegrad | Pflegesachleistung (Lotus) | Volles Pflegegeld (Angehörige) | Entlastungsbetrag | Gemeinsamer Jahresbetrag |
|---|---|---|---|---|
| 1 | - | - | 131,00 € / Monat | - |
| 2 | 796,00 € / Monat | 347,00 € / Monat | 131,00 € / Monat | 3.539,00 € / Jahr |
| 3 | 1.497,00 € / Monat | 599,00 € / Monat | 131,00 € / Monat | 3.539,00 € / Jahr |
| 4 | 1.859,00 € / Monat | 800,00 € / Monat | 131,00 € / Monat | 3.539,00 € / Jahr |
| 5 | 2.299,00 € / Monat | 990,00 € / Monat | 131,00 € / Monat | 3.539,00 € / Jahr |
Häufige Fragen & Details (FAQ)
1. Pflegesachleistungen (Ambulanter Pflegedienst)
2. Pflegegeld (Pflege durch Angehörige)
3. Kombinationspflege (anteiliges Pflegegeld)
4. Entlastungsbetrag (131,00 € monatlich)
5. Gemeinsamer Jahresbetrag (3.539,00 € jährlich)
Leistungen & Preise
Leistungskatalog
Was gibt es für Leistungen?
Der hinterlegte Leistungskatalog (NRW) dient als unverbindliche Informationsquelle über mögliche Hilfeleistungen und deren rechnerische Kosten.
Was sind Leistungskomplexe (LK)?
Ambulante Pflegedienste in Nordrhein-Westfalen rechnen ihre pflegerischen Leistungen nicht nach einzelnen Handgriffen ab, sondern nutzen vom Land vordefinierte Leistungskomplexe (LK). Jedes dieser Leistungspakete (z. B. Große Grundpflege, Hilfe beim Essen oder Hauswirtschaft) bündelt zusammengehörige Aufgaben und ist mit einer festen Punktzahl hinterlegt.
Der tatsächliche Euro-Preis ergibt sich, indem man diese Punkte mit dem verhandelten Punktwert des Pflegedienstes multipliziert. Die Abrechnung erfolgt direkt über das Sachleistungsbudget der Pflegekasse. Wenn die Summe der in Anspruch genommenen LKs Ihr Budget übersteigt, wird der Differenzbetrag als privater Eigenanteil fällig.
💡 Besonderheit: Zeitliche Abrechnung über LK 31
Eine Ausnahme von der Abrechnung in festen Leistungspaketen bildet der Leistungskomplex 31 (LK 31). Dieser wird nach Zeit abgerechnet und bezieht sich nicht auf bestimmte Leistungen. Er eignet sich hervorragend für ganz individuelle Hilfen und Betreuung, die in keine andere Pauschale passen – wie z. B. einmal täglich für 20 Minuten nach dem Rechten zu sehen, zu prüfen ob alles in Ordnung ist und bei Bedarf kurz zu unterstützen. Im Angebotsrechner können Sie diese Dauer flexibel in 5-Minuten-Schritten festlegen.
Leistungskomplexe (LK) NRW
Filtern Sie nach Kategorien und informieren Sie sich über Details und Preise.
Ärztlich verordnete Behandlungspflege
Krankenpflege (SGB V)
Häusliche Krankenpflege & Behandlungspflege
Wenn Ihr Hausarzt medizinische Behandlungen verordnet (z. B. Verbände, Medikamentengabe, Injektionen), führen wir diese durch. Die Kostenübernahme wird mit Ihrer Krankenkasse anhand der Verordnung und Genehmigung geklärt; mögliche Zuzahlungen bleiben zu berücksichtigen.
Abrechnung nach Verordnung und Genehmigung
Behandlungspflege (SGB V) wird weder über den Entlastungsbetrag noch über das SGB-XI-Sachleistungsbudget dieses Rechners abgerechnet. Maßgeblich sind ärztliche Verordnung, Genehmigung, konkrete Leistungsgruppe und die für den Pflegedienst geltende Vereinbarung.
Die vier Leistungsgruppen (Abrechnungsregeln)
Leistungsgruppe 1 – Einfache Behandlungspflege (z. B. Blutzucker, Blutdruck, s.c. Injektionen)
- Blutdruck- & Blutzuckermessung
- Injektionen s.c. (z. B. Insulin)
- Medikamentengabe & Augentropfen verabreichen
- Kompressionsstrümpfe ausziehen
Leistungsgruppe 2 – Behandlungspflege mit erhöhtem Aufwand (z. B. Kompressionsstrümpfe anziehen, SPK/PEG-Pflege)
- Kompressionsstrümpfe/Kompressionsstrumpfhosen anziehen
- PEG-Sondenversorgung & SPK-Katheterpflege
- Dekubitusversorgung & medizinische Einreibungen
Leistungsgruppe 3 – Behandlungspflege mit höherem Aufwand (z. B. Kompressionsverbände, Medikamentenstellung)
- Medikamentenstellung in Wochendispensern
- Kompressionsverbände anlegen
- Stomaversorgung & Katheterisierung
- Versorgung akuter Wunden nach individueller Prüfung (keine chronischen oder schwer heilenden Wunden)
Leistungsgruppe 4 – Besonders aufwendige Behandlungspflege (z. B. Infusionen i.v., Portpflege)
- Intravenöse Infusionen (i.v., z. B. über Port-Katheter)
- Wechseln & Legen von Magensonden
- Digitales Ausräumen des Enddarms
⚠️ Abrechnungshinweis
Werden bei einem Einsatz mehrere Leistungen aus verschiedenen Leistungsgruppen erbracht, wird grundsätzlich nur die höchste Leistungsgruppe einmal abgerechnet. Mehrere Leistungen aus derselben Gruppe innerhalb eines Besuchs werden ebenfalls nur einmal vergütet. Die Abrechnung erfolgt auf ärztliche Verordnung hin direkt über Ihre Krankenkasse.
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