Unterstützung organisieren
Beratung & Finanzierung · Stand 2026
Pflege, Betreuung und Finanzierung.
Gut beraten mit Lotus.
Finden Sie in wenigen Schritten heraus, welche Unterstützung zu Ihrer Situation passt.
Für Menschen mit Pflegebedarf und ihre Angehörigen in Köln-Nord, Dormagen und Umgebung.
Wo stehen Sie gerade?
Wählen Sie Ihren Pflegegrad und die Bereiche, in denen Hilfe gebraucht wird. Mehrere Bereiche sind möglich.
Das passt zu Ihrer Situation.
Finanzierung einordnen
Was dafür infrage kommt
Ärztlich verordnete Behandlungspflege wird getrennt von Pflegesachleistungen geklärt. Für diese Auswahl gibt es daher keine Pflegekostenberechnung. Verordnung, Genehmigung und mögliche Zuzahlungen besprechen wir mit Ihnen.
Sie können auch ohne Pflegegrad starten.
Wir besprechen zuerst, welche Unterstützung hilfreich ist. Unser Pflegegradrechner gibt eine erste Einschätzung; einen Anspruch bestimmt die Pflegekasse. Behandlungspflege auf Verordnung ist unabhängig vom Pflegegrad möglich.
Unter Voraussetzungen zusätzlich möglich
Was könnte Ihnen zur Verfügung stehen?
Ihre bisherigen Angaben sind übernommen. Ergänzen Sie nur, was Sie bereits wissen – etwa schon genutzte Pflegeleistungen.
Pflegegrad auswählen
Berechnung genauer machen
Tragen Sie einen bekannten Betrag ein oder übernehmen Sie Ihre unverbindliche Schätzung aus dem Pflege-Angebotsrechner. Behandlungspflege auf Verordnung zählt hier nicht mit.
Maximal 40 % des gesamten Sachleistungsbudgets und höchstens der nach Ihrer Pflege noch freie Betrag.
Konkrete Pflegeeinsätze können Sie im Pflege-Angebotsrechner unverbindlich planen. Wir stimmen die Versorgung und das Angebot anschließend persönlich mit Ihnen ab.
Ihre Berechnung
Wählen Sie zuerst Ihre Situation.
Mit Pflegegrad und Unterstützungsbereich zeigen wir Ihnen passende Möglichkeiten. Ohne Pflegegrad ist keine individuelle Pflegeleistung berechenbar.
Stunden
Für Haushalt, gemeinsame Einkäufe oder Begleitung zu Terminen.
Pflege durch einen Pflegedienst
Besuche und Leistungen ergeben eine erste Kostenschätzung. Den genauen Leistungsplan und das Angebot stimmen wir persönlich mit Ihnen ab.
Mit Verhinderungspflege ist das Ergebnis ein rechnerischer Monatsdurchschnitt über 12 Monate, kein festes Monatsbudget. Bereits verbrauchte Beträge werden abgezogen. Voraussetzung ist, dass die Ersatzpflege erstattungsfähig ist.
Alltagshilfe: 39,50 € pro Stunde. Pflegekosten werden separat geplant. Die Berechnung ersetzt keinen individuellen Kostenvoranschlag.
Meine Unterstützung planen →Behandlungspflege läuft separat. Ärztlich verordnete und bewilligte Leistungen werden über die Krankenkasse finanziert. Sie verbrauchen kein Pflegebudget; gesetzliche Zuzahlungen können anfallen.
So entsteht die Berechnung.
So entsteht die Berechnung.
Wählen Sie einen Pflegegrad für Ihre persönliche Übersicht. Alle Vergleichswerte und Voraussetzungen finden Sie in den Details.
Stundenvergleich und Voraussetzungen ansehen
Ihre Auswahl im Detail
- Entlastungsbetrag für Alltagshilfe
- Umwandlung für Betreuung
- Eingesetztes Pflegegeld
- Verfügbarer Jahresbetrag ÷ 12
- Für Alltagshilfe / Monat
- Für Pflegesachleistungen eingeplant
- Pflegekosten oberhalb des Sachleistungsbudgets
Angenommen wird stundenweise Verhinderung der privaten Pflegeperson unter acht Stunden pro Tag ohne zusätzliche Pflegegeldkürzung. Bereits genutzte Kurzzeit- oder Verhinderungspflege reduziert das Jahresbudget. Dieselbe Stunde wird nur einmal abgerechnet.
Alle Pflegegrade und Stunden im Vergleich
Zwei Beispiele ohne weitere Pflegesachleistungen. Das verbleibende Pflegegeld bleibt in beiden Varianten zur freien Verfügung. Der Jahresbetrag für Ersatzpflege ist nicht enthalten.
Auf kleinen Bildschirmen lässt sich die Tabelle seitlich verschieben →
| Pflegegrad | Nur Entlastungsbetrag | Mit 40 % Umwandlung | Stunden mit Umwandlung | Rest-Pflegegeld |
|---|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 131,00 € · ca. 3,3 Std. | – | ca. 3,3 Std. | – |
| Pflegegrad 2 | 131,00 € · ca. 3,3 Std. | 449,40 € | ca. 11,4 Std. | 208,20 € |
| Pflegegrad 3 | 131,00 € · ca. 3,3 Std. | 729,80 € | ca. 18,5 Std. | 359,40 € |
| Pflegegrad 4 | 131,00 € · ca. 3,3 Std. | 874,60 € | ca. 22,1 Std. | 480,00 € |
| Pflegegrad 5 | 131,00 € · ca. 3,3 Std. | 1.050,60 € | ca. 26,6 Std. | 594,00 € |
Ihre tatsächliche Aufteilung: Der Rechner oben kombiniert die von Ihnen ausgewählten Budgets. Er berücksichtigt auch die von Ihnen eingetragenen Pflegesachleistungen und das bereits verbrauchte Jahresbudget. Pflegegeld fließt nur dann in die Betreuungsstunden ein, wenn Sie die entsprechende Option einschalten.
Was bekommen Sie dafür?
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Betreuung – passend zu dem, was Sie im Alltag entlastet.
- Geschultes Personal und feste Ansprechpartner
- Haftpflicht- und Unfallversicherung inklusive
- Nachweis der tatsächlich geleisteten Stunden
- Direkte Kassenabrechnung bei geklärtem Anspruch und Abtretung
Was bedeutet das für Ihren Alltag?
Die Einordnung und Berechnung oben zeigen, was infrage kommt. Hier erfahren Sie, welche Hilfe das konkret sein kann, was wir übernehmen und wie die nächsten Schritte funktionieren.
Was kann konkret helfen?
Unterstützung richtet sich nach den Aufgaben, die zuhause schwerer fallen, und nach dem, was Angehörige bereits leisten.
Pflege zuhause
Hilfe beim Waschen, Anziehen, bei der Mobilität und der täglichen Versorgung kann den Alltag verlässlicher machen. Medizinische Behandlungspflege umfasst beispielsweise Medikamentengabe, Injektionen, Kompressionsversorgung und die Versorgung akuter Wunden. Chronische und schwer heilende Wunden versorgen wir nicht.
Regelmäßige Pflege gibt Struktur und entlastet Angehörige. Gemeinsam prüfen wir, welche Aufgaben Sie selbst übernehmen möchten und wo fachliche Unterstützung sinnvoll ist.
Betreuung & Alltag
Hilfe im Haushalt, beim Einkaufen und die Begleitung zu Terminen schaffen Freiraum. Gespräche, gemeinsame Aktivitäten und vertraute Routinen können soziale Teilhabe ermöglichen und den Tag strukturieren.
Das kann helfen, wenn alltägliche Aufgaben schwerer fallen, Gesellschaft fehlt oder Angehörige eine Pause brauchen. Auch bei Demenz oder erhöhtem Betreuungsbedarf besprechen wir passende Begleitung und Aktivierung.
Beratung & Orientierung
Wir hören zu, ordnen den Unterstützungsbedarf ein und besprechen Belastungen und mögliche Risiken im Pflegealltag. Sie erfahren, welche Maßnahmen helfen können und warum.
- Sie wissen nicht, wo Sie anfangen sollen?
- Wir klären, welche Aufgaben schwerfallen, wer bisher hilft und welcher erste Schritt sinnvoll ist.
- Die Pflege wird schwieriger oder die bisherige Versorgung funktioniert nicht gut?
- Wir betrachten Aufgaben, Abläufe und Veränderungen gemeinsam und besprechen, welche Anpassungen helfen können.
- Angehörige kommen an ihre Grenzen?
- Wir entwickeln mit Ihnen eine passende Aufgabenverteilung und zeigen Möglichkeiten für regelmäßige Entlastung.
Was können wir für Sie übernehmen?
Lotus verbindet Pflege, Betreuung und Beratung. Die passenden Angebote stehen zuerst; weitere können Sie bei Bedarf einblenden.
Pflegegrad & Begutachtung
Wir besprechen Ihren Unterstützungsbedarf, erklären die nächsten Schritte beim Antrag und helfen Ihnen, sich auf die Begutachtung vorzubereiten.
Pflegebedarf einschätzen →Pflege & Betreuung abstimmen
Was übernehmen Angehörige, wobei hilft der Pflegedienst und wo entlastet Betreuung? Gemeinsam planen wir Leistungen, Budgets und mögliche Eigenkosten.
Pflegeeinsätze planen →Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3
Wir beraten Sie zur Pflege zuhause, geben praktische Hinweise und stellen den Nachweis für Ihre Pflegekasse aus.
Beratungsbesuch vereinbaren →Nach dem Krankenhaus
Wir stimmen die weitere Versorgung mit Ihnen und dem Krankenhaus-Sozialdienst ab – passend zu Ihrem Bedarf und unseren verfügbaren Kapazitäten.
Übergang organisieren →Verordnung & Behandlungspflege
Wir klären mit Ihnen, welche ärztlich verordneten Leistungen benötigt werden und wie die Versorgung mit Arztpraxis und Krankenkasse abgestimmt wird.
Behandlungspflege kennenlernen →Hilfsmittel & Wohnen zuhause
Wir zeigen Möglichkeiten auf, Ihren Pflegealltag mit passenden Hilfsmitteln und Anpassungen im Wohnumfeld zu erleichtern.
Weitere Unterstützung ansehen →Haushalt & Begleitung
Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben, Einkäufen oder Terminen schafft Freiraum und hilft Ihnen, Ihren Alltag nach Ihren Wünschen zu gestalten.
Alltagshilfe kennenlernen →Angehörige entlasten
Wir besprechen verlässliche Betreuungszeiten, Aktivierung und passende Begleitung – auch bei Demenz oder höherem Betreuungsbedarf.
Entlastung gemeinsam planen →Wie wird das finanziert?
Die persönliche Aufteilung berechnen Sie oben. Die Übersicht hier erklärt die Leistungswege und zeigt alle Pflegegrade im Vergleich.
Pflege zuhause: Ab Pflegegrad 2 steht für Pflegesachleistungen der monatliche Höchstbetrag zur Verfügung. Bei teilweiser Nutzung kann anteiliges Pflegegeld bleiben. Darüber hinausgehende Kosten klären wir im Angebot.
Betreuung & Alltag: Ab Pflegegrad 1 steht der Entlastungsbetrag zur Verfügung. Ab Pflegegrad 2 können Umwandlung und bei Ausfall der privaten Pflegeperson Verhinderungspflege hinzukommen. Welche Kombination passt, hängt von freien Budgets und Ihrem Bedarf ab.
Behandlungspflege: Bei ärztlicher Verordnung und Genehmigung übernimmt die Krankenkasse die bewilligten Leistungen. Ein Pflegegrad ist nicht erforderlich; das Pflegebudget bleibt unberührt. Gesetzliche Zuzahlungen können anfallen.
Alle Pflegegrade und Beträge vergleichen
Pflegegeld und Pflegesachleistungen lassen sich anteilig kombinieren; beide Höchstbeträge werden nicht gleichzeitig gewährt.
Auf kleinen Bildschirmen lässt sich die Tabelle seitlich verschieben →
| Pflegegrad | Pflegegeld | Pflegesachleistungen | Entlastungsbetrag |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | – | – | 131,00 € |
| Pflegegrad 2 | 347,00 € | 796,00 € | 131,00 € |
| Pflegegrad 3 | 599,00 € | 1.497,00 € | 131,00 € |
| Pflegegrad 4 | 800,00 € | 1.859,00 € | 131,00 € |
| Pflegegrad 5 | 990,00 € | 2.299,00 € | 131,00 € |
Ein gemeinsamer Topf für Pflege und Umwandlung. Wer beispielsweise 30 % des Sachleistungsbudgets für Pflege nutzt und 40 % für anerkannte Alltagshilfe umwandelt, erhält noch 30 % seines Pflegegeldes. Die Umwandlung ist auf höchstens 40 % des gesamten Sachleistungsbudgets und den noch freien Betrag begrenzt.
Separat · ab Pflegegrad 2
Vertretung, wenn die Pflegeperson ausfällt
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege teilen sich einen gemeinsamen Jahresbetrag. Bereits genutzte Leistungen reduzieren den Rest. Die jeweiligen Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
3.539,00 €gemeinsamer Höchstbetrag / Jahr
Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und wird nicht als Pflegegeld ausgezahlt. Nicht verbrauchte Beträge können bis Ende Juni des Folgejahres genutzt werden. Bei Pflegegrad 1 kann er auch für körperbezogene Pflege eingesetzt werden.
Noch kein Pflegegrad? Unser Pflegegradrechner gibt eine erste Orientierung. Wir besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.
Quellen: BMG-Leistungsübersicht 2026 · Pflegesachleistungen · Häusliche Krankenpflege
Wie funktioniert es praktisch?
Wir ordnen Bedarf, Voraussetzungen, Finanzierung und Organisation gemeinsam, bevor Einsätze verbindlich geplant werden.
Bedarf und vorhandene Hilfe klären
Wir besprechen Aufgaben, Häufigkeit und vorhandene Unterstützung. Gemeinsam legen wir fest, was Sie selbst übernehmen möchten und wobei Pflege oder Betreuung hilft. So entstehen verlässliche Entlastungszeiten; Familie, Pflege und Betreuung werden aufeinander abgestimmt.
Leistungsweg prüfen
Wir erklären Pflegegrad, Begutachtung, Anträge und organisatorische Schritte und helfen bei der Vorbereitung. Unsere Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 geben praktische Hinweise zur Pflege zuhause und den Nachweis für Ihre Pflegekasse. Auch Hilfsmittel und Anpassungen im Wohnumfeld können Thema sein.
Versorgung organisieren
Nach einem Krankenhausaufenthalt stimmen wir die Weiterversorgung mit Ihnen und dem Sozialdienst ab – passend zu Bedarf und verfügbaren Kapazitäten. Bei plötzlichen Veränderungen strukturieren wir mit Ihnen die nächsten Schritte. Ärztlich verordnete Leistungen stimmen wir mit Praxis und Krankenkasse ab.
Budgets und Kosten abstimmen
Wenn klar ist, welche Unterstützung hilft, prüfen wir passende Leistungen, verfügbare Budgets, die Kombination von Leistungen und mögliche Eigenkosten. Anschließend vereinbaren wir Umfang und Termine. Direkte Kassenabrechnung ist bei geklärtem Anspruch und Abtretung möglich.
Beratungswissen für Sie
Beratungswissen für Sie
Wenn Sie ein Thema genauer verstehen möchten, finden Sie hier die passenden Einstiege. Das Umwandlungsbeispiel erklärt direkt auf dieser Seite eine häufige Frage zur Finanzierung.
Der Umwandlungshebel: mehr Hilfe im Alltag.
Ein Teil des höheren Sachleistungsbudgets kann Betreuung ermöglichen. Dafür bleibt weniger Pflegegeld als Auszahlung.
Beispiel Pflegegrad 3 · pro MonatMeine Möglichkeiten berechnen →
Warum weniger Pflegegeld mehr Unterstützung ermöglichen kann
Weniger Pflegegeld. Mehr Unterstützung im Alltag.
Der Hebel steckt in den unterschiedlichen Beträgen: Das Sachleistungsbudget ist höher als das Pflegegeld.
Bei 40 % Umwandlung stehen Ihnen 40 % des höheren Sachleistungsbudgets für anerkannte Alltagshilfe zur Verfügung. Ihr Pflegegeld sinkt dabei um 40 % des niedrigeren Pflegegeldbetrags.
Im Beispiel: 239,60 € weniger Auszahlung ermöglichen 598,80 € Betreuung. Das sind 359,20 € mehr kombinierter Wert aus Betreuung und Pflegegeld.
Ob diese Aufteilung zu Ihnen passt, hängt von Ihrem Pflegebedarf und dem Geld ab, das Ihre private Pflegeperson benötigt. Bereits genutzte Pflegesachleistungen müssen berücksichtigt werden.
Meine eigene Kombination berechnen →Beispiel · Pflegegrad 3 · pro Monat
+ 60 % Pflegegeld958,20 €
+ 359,20 € kombinierter Wert
Keine zusätzliche Barauszahlung. Beispiel ohne weitere Pflegesachleistungen. Der Entlastungsbetrag von 131,00 € kommt in beiden Varianten separat hinzu.
Noch etwas unklar?
Die häufigsten Fragen können Sie hier direkt klären. Wenn Ihre Situation mehr Abstimmung braucht, besprechen wir die nächsten Schritte persönlich.
Häufige Fragen
Müssen wir schon wissen, welche Hilfe wir brauchen?
Nein. Wir besprechen zuerst Ihre Situation: Was fällt schwer, wer unterstützt Sie bisher und wo brauchen Sie Entlastung? Dann erklären wir passende Möglichkeiten und planen mit Ihnen den nächsten Schritt. Das geht auch, wenn noch kein Pflegegrad vorliegt.
Was ist, wenn die bisherige Versorgung nicht mehr ausreicht?
Wir schauen gemeinsam auf Veränderungen, Aufgaben und Abläufe. Daraus entwickeln wir mit Ihnen mögliche Anpassungen bei Pflege, Betreuung und der Aufgabenverteilung mit Angehörigen. Finanzierung und Organisation klären wir passend zu diesem Bedarf.
Wird der Entlastungsbetrag bar ausgezahlt?
Er ist für erstattungsfähige Leistungen vorgesehen. Sie reichen Belege ein oder ermöglichen die direkte Abrechnung über eine Abtretung. Er wird nicht wie Pflegegeld frei ausgezahlt.
Lohnt sich die Umwandlung für jeden?
Sie erhöht den kombinierten Wert aus Dienstleistung und Pflegegeld, verringert aber die Barauszahlung. Wenn Sie das Pflegegeld zur Unterstützung Ihrer privaten Pflegeperson brauchen, kann eine andere Aufteilung besser passen.
Sind die 3.539,00 € jedes Jahr zusätzlich verfügbar?
Der Betrag steht ab Pflegegrad 2 gemeinsam für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bereit. Die jeweiligen Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Ausgaben für die eine Leistung vermindern das verbleibende Budget für die andere.
Was passiert, wenn ich weniger Betreuung nutze?
Abgerechnet werden die tatsächlich erbrachten Leistungen. Bei geringerer Nutzung von Sachleistungen oder Umwandlung kann entsprechend mehr anteiliges Pflegegeld verbleiben. Die abschließende Berechnung übernimmt Ihre Pflegekasse.
Kann auch eine private Person die Ersatzpflege übernehmen?
Ja, beispielsweise Freunde oder Nachbarn. Bei nicht erwerbsmäßiger Ersatzpflege durch nahe Angehörige oder Haushaltsmitglieder gelten besondere Erstattungsgrenzen. Lassen Sie den konkreten Fall vorab von Ihrer Pflegekasse prüfen.
Wie finde ich das passende Angebot?
Für ambulante Pflege nutzen Sie unseren Angebotsrechner. Für Haushaltshilfe und Begleitung steht der Betreuungs-Angebotsfinder bereit. Wir führen die Ergebnisse im persönlichen Gespräch zusammen.
Sie möchten lieber gemeinsam sortieren, welche Hilfe passt? Wir klären Aufgaben, freie Budgets und mögliche Termine mit Ihnen.
Zum vollständigen Ratgeber →Beim Absenden schützt Google reCAPTCHA diese Anfrage vor Spam. Es gelten die Datenschutzhinweise und Nutzungsbedingungen von Google. Weitere Informationen in unseren Datenschutzhinweisen.