Blutzuckermessung zuhause
Ärztlich verordnete Blutzuckermessung zuhause – einzeln oder zusammen mit Insulingabe. Wir prüfen die Voraussetzungen und planen die Besuche.
Köln-Nord · Dormagen · Umgebung

Leistung im Überblick
Die verordnete Kontrolle verlässlich organisieren.
Eine Blutzuckermessung kann Teil einer ärztlich angeordneten Versorgung sein. Wir prüfen den konkreten Bedarf und stimmen die Durchführung mit den weiteren verordneten Maßnahmen ab.
So können wir Sie unterstützen
- Ärztlich verordnete Blutzuckermessungen durchführen
- Messzeiten und erforderliche Materialien abstimmen
- Bei Bedarf die ebenfalls verordnete Insulingabe mit einplanen
So beginnt Ihre Versorgung
In drei Schritten gemeinsam klären.
- 01
Bedarf anfragen
Wählen Sie die benötigte Hilfe und sagen Sie uns, wo und ab wann Unterstützung gewünscht ist.
- 02
Verordnung prüfen
Wir besprechen die ärztliche Verordnung, die fachlichen Voraussetzungen und die Kostenklärung.
- 03
Start abstimmen
Wir prüfen unsere Kapazität und vereinbaren den möglichen Beginn und die benötigten Besuche.
Verordnung & Kosten
Was brauchen wir für den Start?
Für die Versorgung sind die ärztliche Verordnung und Angaben zur Häufigkeit wichtig. Die Kostenübernahme wird anhand der Voraussetzungen der häuslichen Krankenpflege geprüft; nicht jede routinemäßige Messung wird automatisch übernommen.
Eine Anfrage ist auch möglich, wenn die Verordnung noch nicht vorliegt. Wir besprechen dann die nächsten Schritte.
Einsatzgebiet & Verfügbarkeit
Behandlungspflege in Köln-Nord und Dormagen.
Wir versorgen im Kölner Norden, unter anderem in Worringen, Roggendorf/Thenhoven, Fühlingen und Blumenberg, sowie in Dormagen einschließlich Zons. Ob die gewünschten Einsätze möglich sind, prüfen wir anhand Ihrer Adresse und unseres Tourenplans.
Unsere Einsatzgebiete ansehen ↗Unterstützung kurzfristig benötigt?
Wählen Sie im Formular „So bald wie möglich“. Wir prüfen den gewünschten Start persönlich. Ein sofortiger Beginn ist nicht automatisch zugesagt.
Verfügbarkeit anfragenFragen zur Versorgung
Übernimmt die Krankenkasse jede Blutzuckermessung?
Nein. Die Verordnungsfähigkeit hängt vom medizinischen Bedarf und den Voraussetzungen der häuslichen Krankenpflege ab. Wir klären mit Ihnen die vorliegende Verordnung und den weiteren Ablauf.
Kann ich zunächst nur die Messung anfragen?
Ja. Sie können die Blutzuckermessung einzeln auswählen. Wenn weitere Maßnahmen benötigt werden, besprechen wir diese im persönlichen Kontakt.
Ihre Behandlungspflege erfolgt durch den Pflegedienst Lotus · Betreuungsdienst Lotus UG (haftungsbeschränkt).
Lieber persönlich sprechen? 0221 / 759 858 71 · Montag bis Donnerstag · 10:00–16:00 Uhr · info@pd-lotus.de