Lesen Sie auf der Verordnung nach, welche Maßnahme, Häufigkeit und Dauer vorgesehen sind. Fragen Sie die Arztpraxis, wenn etwas unklar ist. Stimmen Sie anschließend mit Krankenkasse und Pflegedienst ab, ob eine Genehmigung erforderlich ist, wann die Leistung beginnen kann und wer die Unterlagen einreicht.
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Der Ablauf in fünf Schritten
- Verordnung auf Vollständigkeit und verständliche Leistungsangabe prüfen.
- Mit Arztpraxis klären, ob Erst- oder Folgeverordnung vorliegt und wann sie gilt.
- Krankenkasse fragen, ob vor Beginn eine Genehmigung erforderlich ist und welche Einreichungsfrist gilt.
- Einen geeigneten Pflegedienst anfragen und Verfügbarkeit sowie Leistungsumfang abstimmen.
- Kopie, Genehmigung, Beginn und vereinbarte Termine dokumentieren.
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Was auf einer Verordnung stehen kann
Je nach medizinischer Situation kann es beispielsweise um Medikamentengabe, Kompressionsmaßnahmen, Wundversorgung oder weitere im Leistungsverzeichnis vorgesehene Behandlungspflege gehen. Ob eine konkrete Maßnahme verordnungsfähig ist und wer sie erbringen darf, richtet sich nach der HKP-Richtlinie und dem Einzelfall.
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Wenn die Krankenkasse nicht genehmigt
Lassen Sie sich die Entscheidung schriftlich geben und prüfen Sie Begründung sowie Rechtsbehelfsbelehrung. Fragen Sie die Arztpraxis, ob medizinische Informationen fehlen oder eine angepasste Verordnung erforderlich ist. Bei einer akuten Versorgungslücke informieren Sie die behandelnde Stelle sofort; eine Beschwerde ersetzt keine notwendige Behandlung.
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Erstverordnung und Folgeverordnung
Eine Erstverordnung häuslicher Krankenpflege ist in der Regel befristet. Vor einer Folgeverordnung prüft die Ärztin oder der Arzt den Erfolg der bisherigen Maßnahmen. Krankenhausärztinnen und -ärzte können im Entlassmanagement eine befristete Verordnung ausstellen. Der genaue Zeitraum richtet sich nach Anlass und verordneter Maßnahme; klären Sie eine Anschlussverordnung rechtzeitig.
Regeldauer und Genehmigungsfrist
- Regeldauer der Erstverordnung häuslicher Krankenpflege In der Regel bis zu 14 Tage
- Vorlage einer HKP-Verordnung für Kostenübernahme bis zur Kassenentscheidung Spätestens am 4. Werktag nach Ausstellung bei der Krankenkasse
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Kosten vor Beginn klären
Klären Sie Zuzahlungen und mögliche Eigenkosten mit Krankenkasse und Anbieter. Gesetzliche Ansprüche können von Dauer, Anlass und bereits beanspruchten Leistungen abhängen. Eine Verordnung allein ist keine verbindliche Kostenzusage.
Die Krankenkasse übernimmt bis zu ihrer Genehmigungsentscheidung die Kosten, wenn die Verordnung fristgerecht vorgelegt wird. Lassen Sie Einreichung und Eingang dokumentieren und klären Sie mit Kasse und Dienst, was bei späterer Vorlage gilt.
Häufige Fragen
Kann die Pflege beginnen, bevor die Kasse entschieden hat?
Das hängt von Leistung, Verfahren und Absprachen ab. Bei rechtzeitiger Vorlage der Verordnung übernimmt die Krankenkasse laut G-BA die Kosten bis zur Genehmigungsentscheidung. Fragen Sie Arztpraxis, Krankenkasse und Dienst nach dem genehmigten Beginn und dokumentieren Sie die Einreichung.
Was muss auf der Verordnung stehen?
Die Verordnung muss die medizinisch erforderliche Maßnahme und die dafür nötigen Angaben nach der HKP-Richtlinie enthalten. Prüfen Sie mit der Arztpraxis, ob Leistung, Häufigkeit, Dauer und Zeitraum verständlich eingetragen sind; Details richten sich nach der Maßnahme.
Was tun, wenn kein Pflegedienst verfügbar ist?
Informieren Sie die verordnende Praxis und Krankenkasse unverzüglich und bitten Sie um Hilfe bei einer geeigneten Versorgung. Bei Lebensgefahr wählen Sie 112. Für dringende, nicht lebensbedrohliche Beschwerden außerhalb der Sprechzeiten, die nicht bis zur nächsten Sprechstunde warten können, erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117.
Quellen und fachlicher Stand
- § 37 SGB V – Häusliche Krankenpflege Gesetze im Internet
- Häusliche Krankenpflege-Richtlinie Gemeinsamer Bundesausschuss
- 116117 oder 112: Ärztlicher Bereitschaftsdienst und Notruf Kassenärztliche Bundesvereinigung