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Pflegeleistungen verstehen: Wer zahlt was?

Pflegekasse und Krankenkasse übernehmen unterschiedliche Aufgaben. Dieser Überblick hilft, die passende Leistung und den nächsten Ansprechpartner zu finden.

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Welche Kasse zuständig ist, hängt davon ab, worum es geht: Die Pflegeversicherung unterstützt Pflege bei festgestellter Pflegebedürftigkeit nach SGB XI. Die Krankenversicherung übernimmt medizinisch notwendige Behandlung nach SGB V, wenn deren Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Leistung wird nicht allein dadurch bewilligt, dass ein Dienst sie anbietet.

Häusliche Leistungen nach Pflegegrad

Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld und keinen regulären monatlichen Sachleistungsrahmen nach § 36 SGB XI; der Entlastungsbetrag kann unter den gesetzlichen Regeln auch für bestimmte Leistungen ambulanter Pflegedienste eingesetzt werden. Ab Pflegegrad 2 können Pflegegeld, Pflegesachleistung oder eine Kombination infrage kommen. Die folgenden Werte sind Höchstbeträge pro Monat und gelten nicht als frei verfügbares Geld.

Monatliche Höchstbeträge Pflegegeld und Pflegesachleistung

  • Pflegegeld bei Pflegegrad 2 347 EUR/Monat
  • Ambulante Pflegesachleistung bei Pflegegrad 2 796 EUR/Monat (Höchstbetrag)
  • Pflegegeld bei Pflegegrad 3 599 EUR/Monat
  • Ambulante Pflegesachleistung bei Pflegegrad 3 1497 EUR/Monat (Höchstbetrag)
  • Pflegegeld bei Pflegegrad 4 800 EUR/Monat
  • Ambulante Pflegesachleistung bei Pflegegrad 4 1859 EUR/Monat (Höchstbetrag)
  • Pflegegeld bei Pflegegrad 5 990 EUR/Monat
  • Ambulante Pflegesachleistung bei Pflegegrad 5 2299 EUR/Monat (Höchstbetrag)

Die Tabelle zeigt nur Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Daneben können weitere Ansprüche gelten: den Entlastungsbetrag bei häuslicher Pflege in allen Pflegegraden, den gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2 sowie Zuschüsse für Pflegehilfsmittel oder Wohnungsanpassungen. Voraussetzungen, Erstattung und Höchstbeträge unterscheiden sich; die Werte unten sind Obergrenzen, keine pauschale Auszahlung.

Weitere wichtige Höchstbeträge

  • Entlastungsbetrag 131 EUR/Monat
  • Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege 3539 EUR/Kalenderjahr (Höchstbetrag)
  • Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel 42 EUR/Monat (Höchstbetrag)
  • Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen Bis zu 4.180 EUR je anspruchsberechtigter Person und Maßnahme; Bei gemeinsamer Maßnahme höchstens 16.720 EUR insgesamt; bei mehr als vier Anspruchsberechtigten anteilige Aufteilung

Leistungen der Pflegeversicherung

Im häuslichen Umfeld kommen je nach Pflegegrad und gewählter Versorgung unter anderem Pflegegeld für selbst organisierte Pflege, Pflegesachleistungen durch zugelassene Anbieter, Kombinationsleistungen und zweckgebundene Unterstützungsleistungen in Betracht. Für einzelne Leistungen gelten eigene Voraussetzungen und Abrechnungswege.

Leistungen der Krankenversicherung

Häusliche Krankenpflege kann medizinische Behandlungspflege und – abhängig vom gesetzlichen Anspruch – weitere Unterstützung umfassen. Grundlage sind die Verordnung, die geltenden Richtlinien und die Entscheidung der Krankenkasse. Pflegebedürftigkeit ersetzt eine notwendige Verordnung nicht und eine Verordnung garantiert nicht jede gewünschte Leistung.

Welcher Ratgeber passt zu Ihrer Frage?

  • Pflegegeld, Dienst oder beides: Kombinationsleistung und anteiliges Pflegegeld.
  • Was bleibt selbst zu zahlen: Kostenträger, Erstattung und Eigenanteil.
  • Unterstützung im Alltag: Zweck und Abrechnung des Entlastungsbetrags.
  • Wenn die Pflegeperson ausfällt oder eine Pause braucht: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
  • Ärztliche Verordnung: die nächsten Schritte zur häuslichen Krankenpflege.

Vor der Beauftragung klären

Fragen Sie die zuständige Kasse, welche Voraussetzungen und Nachweise für Ihre konkrete Situation gelten. Lassen Sie sich von einem Dienst vor Vertragsschluss die voraussichtlichen Kosten der gewünschten Leistungen erläutern. Gesetzliche Höchstbeträge sind kein Preisversprechen und sagen allein nicht, welcher Eigenanteil bleibt.

Häufige Fragen

Zahlt die Pflegekasse jede Hilfe zu Hause?

Nein. Art und Umfang hängen von Leistung, Pflegegrad, Anbieterstatus, Voraussetzungen und Abrechnung ab.

Kann ich eine Leistung aus SGB V und SGB XI gleichzeitig erhalten?

Je nach Bedarf können unterschiedliche Leistungsarten zusammentreffen. Zuständigkeit und Abrechnung müssen für den konkreten Fall geklärt werden; eine pauschale Zusage wäre nicht verlässlich.

Quellen und fachlicher Stand

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Im Gespräch klären wir, welche Unterstützung zu Ihrer Situation passt.

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